Der Strom-Basistarif kommt immer nur dann zum Tragen, wenn mit OVE oder einem Dritten kein ordentlicher Stromlieferungsvertrag vereinbart ist, aber Strom entnommen wird.
Der Strombezug über Dritte ist in unseren Projekten auf der Rechtsgrundlage des § 4 Abs. 3b KWKG diskriminierungsfrei möglich.
Die Kündigungsfrist für laufende Stromverträge mit uns beträgt zwei Wochen zum Monatsende, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
Preisstand: 01.01.2023 (die angegebenen Preise sind Bruttopreise)
Grund- und Verrechnungspreis | Strom- arbeitspreis | |||
a) wenn nur Strom über den Zähler abgelesen wird | 10,15 € pro Monat | 40,00 ct/kWh | ||
b) wenn neben Strom auch Wärme/Wasser erfasst werden | 12,85 € pro Monat | 40,00 ct/kWh |