Unsere zufriedenen Kunden mit dem Basistarif

Strom-Basistarif (Ersatzversorgung)

Der Strom-Basistarif kommt immer nur dann zum Tragen, wenn mit OVE oder einem Dritten kein ordentlicher Stromlieferungsvertrag vereinbart ist, aber Strom entnommen wird.

Der Strombezug über Dritte ist in unseren Projekten auf der Rechtsgrundlage des § 4 Abs. 3b KWKG diskriminierungsfrei möglich.

Die Kündigungsfrist für laufende Stromverträge mit uns beträgt zwei Wochen zum Monatsende, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.

SmartMeter-Zweitarifzähler

Preisstand: 01.01.2023 (die angegebenen Preise sind Bruttopreise)

    Grund- und
Verrechnungs­preis
  Strom-
arbeitspreis
a) wenn nur Strom über
den Zähler abgelesen wird
  10,15 €
pro Monat
  40,00
ct/kWh
b) wenn neben Strom auch
Wärme/Wasser erfasst werden
  12,85 €
pro Monat
  40,00
ct/kWh